• Täglich, auch an Feiertagen, von 10:00 - 18:00 Uhr geöffnet

Parkordnung Schwaben Park

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, herzlich willkommen im Schwaben Park. Wir freuen uns, Sie in unserem Familien- und Freizeitpark begrüßen zu dürfen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine unterhaltsame und erlebnisreiche Zeit zu bieten, fernab vom Alltag. Wir möchten Sie darum bitten, die gängigen Höflichkeitsregeln, Rücksichtnahme auf andere Gäste sowie die erforderliche Vorsicht zu beachten. Wir ersuchen Sie außerdem dringend, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Parkordnung sorgfältig zu lesen und einzuhalten. Durch das Betreten des Schwaben Parks erkennen Sie automatisch die Verbindlichkeit dieser Regeln und Bedingungen an.

1. Eintritt
Durch den Kauf einer Eintrittskarte für den Schwaben Park erkennt der Besucher die folgenden Parkregeln und Bedingungen an:
Der Schwaben Park darf ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Diese Karte ist nur am Tag des Erwerbs gültig. Die Eintrittskarte muss während des Aufenthalts im Park aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Gültigkeit erlischt beim Verlassen des Parks. Gäste unter 14 Jahren dürfen den Park nicht ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Personen, die sich unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol befinden, können den Eintritt verweigert werden oder des Parks verwiesen werden. Mit dem Berteten des Schwaben Park werden in die jeweiligen Sicherheits- und Hygienevorschriften zugestimmt.

1a. Jahreskarten
Bestehen berechtigte Zweifel an der Übereinstimmung der auf dem Foto abgebildeten Personen behalten wir uns die Vorlage eines Lichtbildausweises vor. Bei versuchtem Jahreskartenbetrug wird die Karte gesperrt und einbehalten. Weitere Infos zur Schwaben Park Jahreskarte finden Sie hier.

2. Parken
Auf unseren Parkplatzen gilt die Straßenverkehrsordnung (STVO). Stellen Sie Ihr Auto bitte auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Ihr Auto andere stark behindert, müssen wir das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen lassen. Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, sind wir nicht haftbar.

3. Sicherheitsbestimmungen
3.1. Den Anweisungen des Schwaben Park Personals ist im eigenen Interesse immer Folge zu leisten
3.2. Hunde sind im Park erlaubt. Das Mitbringen von anderen Tieren ist untersagt.
3.3. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zu beachten. Verboten sind insbesondere das Entfachen von Feuer und das Rauchen in allen Gebäuden sowie in den Attraktionen und Fahrgeschäften und an den Warteschlangen.
3.4. Das Tragen oder Nutzen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen aller Art ist verboten.
 

4. Benutzung der Einrichtung und Attraktionen
Bitte beachten Sie die Benutzerordnung der Attraktionen sowie die Anweisungen des Personals. Verstöße können zur Ausschließung von der Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen führen, ohne Anspruch auf Ersatz. Sie sind für vorsätzliche Beschädigungen der Anlagen verantwortlich. Die Verwendung von Spielgeräten und Spielplätzen erfolgt auf eigenes Risiko. Im Falle eines Ausfalls oder Stillstands von Attraktionen erfolgt weder eine Rückerstattung noch eine Preisminderung des Eintrittspreises.

5. Aufsichtspflicht
Wir fordern Eltern und Begleitpersonen auf, ihrer Aufsichtspflicht sorgfältig nachzukommen. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nicht ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Bei Kindern ab 14 Jahren empfehlen wir dringend eine solche Begleitung. Die Begleitpersonen tragen die Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden entstanden sind.

6. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
sowie Durchführung von Befragungen sind auf dem Parkgelände und auf dem Parkplatz nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

7. Film- und Fotoaufnahmen
Um Ihr Erlebnis noch unvergesslicher zu gestalten, werden in verschiedenen Fahrgeschäften, während der Fahrt Fotos als Erinnerungs-Souvenirs erstellt, um die besonderen Momente Ihres Fahrerlebnisses festzuhalten. Mit der Nutzung einer solchen Attraktion erklären Sie sich automatisch damit einverstanden und willigen ohne zusätzliche Vergütung in die Herstellung von Fotos Ihrer Person während der Fahrt ein.

Das eigenständige Filmen & Fotografieren während der Nutzung aller Attraktionen ist verboten.
Drehgenehmigungen (insbesondere von Onride Aufnahmen) sind vor dem Besuch schriftlich, per E-Mail bei M.Bender@schwabenpark.de, einzuholen. Für die Dreherlaubnis werden die kompletten Daten wie Name & Anschrift sowie den YT Kanalnamen benötigt

8. Hausrecht
Der Schwaben Park ist berechtigt, Personen, die gegen diese Parkordnung oder sonstige Sittenregeln verstoßen oder sich ohne gültige Eintrittskarte im Park aufhalten, des Parks ggf. einzelner Attraktionen (ohne Ausgleich) zu verweisen.

9. Sicherheit
Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter*innen steht bei uns an erster Stelle und wir möchten, dass sich alle im Schwaben Park wohlfühlen.

An dieser Stelle möchten wir drauf hinweisen, dass die Mitnahme folgender Gegenstände in den Park nicht gestattet ist:

  • Alkoholische Getränke
  • Waffen & Messer
  • Leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände
  • Roller, Scooter, Laufräder, Dreiräder ohne Schiebestange etc.

 Bitte achten Sie auch darauf kein Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu lassen!

Aufgrund der rasanten Fahrt mit abhebenden Kräften haben die ForceOne, die Wilde Hilde, die Hummel Brummel und die Verrückte Palme ein spezielles Sicherheitsbügel-System, bei dem sich die Bügel ab einem bestimmten Körperumfang nicht mehr schließen lassen. Diese Personen können dann leider das Fahrgeschäft aufgrund dieser TÜV-Vorschrift (vollständiges Schließen der Bügel) nicht nutzen.

Bei schlechter Witterung behalten wir uns Änderungen der Öffnungs- und Schließzeiten des Parks und des Fahrbetriebes vor. In der Vor- und Nachsaison kommt es zum Wechselfahrbetrieb der einzelnen Attraktionen. In der Mittagspause werden die Fahrgeschäfte vorübergehend eine halbe Stunde im Wechsel geschlossen. Aus Sicherheitsgründen sind bei Regen folgende Attraktionen geschlossen: die Teppichrutsche und der Schwaben Express. Die Bobkartbahn fährt bei Regen mit gedrosselter Geschwindigkeit. Bei höherem Besucheraufkommen und entsprechender Auslastung der Warteschlange schließen die Anstehbereiche 15 - 30 min vor Parkschluss. Sodass die Attraktionen und der Park pünktlich schließen können.

Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Richtlinien und wünschen Ihnen einen schönen Tag im Schwaben Park

Schwaben Park GmbH & Co. KG
Hofwiesen 11
73667 Kaisersbach

Geschäftsführer 
Thomas Hudelmaier
André Hudelmaier