Parkordnung
Parkordnung der Schwaben-Park GmbH & Co. KG
Die folgende Parkordnung dient der Sicherheit, Ordnung und einem angenehmen Aufenthalt aller Besucher. Bitte beachten Sie diese Regeln, um Unstimmigkeiten und Gefährdungen zu vermeiden.
1. Parken
1.1 Auf den Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
1.2 Bitte verschließen Sie Ihr Fahrzeug sorgfältig und lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurück. Der Schwaben-Park haftet nicht für Schäden durch Dritte oder durch höhere Gewalt wie Sturm, Hagel, Feuer oder Diebstahl, es sei denn, eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits ist ursächlich.
2. Eintritt
2.1 Der Zutritt zum Park ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Tickets sind nur am Tag des Kaufs oder für das angegebene Datum gültig.
2.2 Rabatte oder kostenfreie Eintrittsberechtigungen müssen vor der Bestellung durch entsprechende Nachweise belegt werden. Ohne Nachweis wird der reguläre Eintrittspreis fällig. Nachträgliche Erstattungen sind ausgeschlossen.
2.3 Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird der Zutritt verwehrt. Der Park behält sich vor, solche Personen vom Gelände zu verweisen.
2.4 Das Konsumieren von Cannabis oder ähnlichen Substanzen ist auf dem gesamten Parkgelände verboten. Verstöße können zum sofortigen Parkverweis führen.
3. Sicherheitsbestimmungen
3.1 Rauchen ist in allen Fahrgeschäften, Anstellbereichen und Toiletten untersagt - bitte nutzen Sie die ausgeschilderten Raucherzonen.
3.2 Besucher dürfen die ausgeschilderten Wege und Plätze nicht verlassen.
3.3 Fortbewegungsmittel wie Tretroller, Skateboards, Fahrräder oder ähnliche Geräte dürfen nicht auf das Gelände mitgebracht oder genutzt werden.
3.4 Selfie-Sticks, Drohnen sowie Waffen oder gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Schlagringe) sind verboten.
3.5 Den Anweisungen des Parkpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
3.6 Angemessene Oberbekleidung ist erforderlich.
3.7 Hunde sind im Park an der Leine willkommen. Bitte entsorgen Sie Hinterlassenschaften Ihres Hundes ordnungsgemäß.
3.8 Das Fotografieren oder Filmen während der Nutzung von Fahrgeschäften ist untersagt.
3.9 Einige Attraktionen wie ForceOne, Wilde Hilde, Hummel Brummel oder Verrückte Palme haben Sicherheitsbügel, die sich ab einem bestimmten Körperumfang nicht schließen lassen. Personen, bei denen dies der Fall ist, dürfen aus Sicherheitsgründen diese Fahrgeschäfte nicht nutzen.
4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen
4.1 Die Nutzung aller Attraktionen, Shows sowie gastronomischen und sanitarischen Einrichtungen erfolgt im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung. Bitte folgen Sie den Hinweisen des Personals und den Hinweisschildern.
4.2 Bei Missachtung von Anweisungen oder mutwilliger Beschädigung können Besucher von der Nutzung der Attraktionen ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Entschädigung.
4.3 Für Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsregeln oder mutwillige Beschädigung entstehen, haften die Verursacher.
4.4 Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalt (z. B. Gewitter, Sturm) oder technische Defekte können den Ausfall von Attraktionen verursachen. Eine (Teil-)Erstattung des Eintrittspreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Spielplätze
5.1 Die Nutzung von Spielplätzen und -geräten erfolgt auf eigene Gefahr. Begleitpersonen von Minderjährigen müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.
5.2 Erwachsene dürfen die Spielgeräte nicht nutzen.
6. Aufsichtspflicht
6.1 Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen.
6.2 Eltern und Begleitpersonen sind für die Einhaltung der Aufsichtspflicht verantwortlich.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Der Schwaben-Park haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Personals zurückzuführen sind.
7.2 Der Park übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere solche, die bei Fahrgeschäften abgelegt werden.
8. Fundsachen
8.1 Fundsachen wie Kleidung werden maximal 14 Tage, Wertgegenstände (z. B. Handys, Geldbörsen) bis zu 6 Monate aufbewahrt.
8.2 Anfragen zu Fundsachen richten Sie bitte mit genauer Beschreibung und idealerweise einem Foto an info@schwabenpark.de.
9. Schadenmeldungen
9.1 Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Schaden entstehen, melden Sie diesen bitte unverzüglich beim Parkpersonal, spätestens jedoch vor Verlassen des Geländes.
10. Hausrecht
10.1 Der Schwaben-Park behält sich vor, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder ohne gültiges Ticket auf dem Gelände angetroffen werden, des Parks zu verweisen.