
Infos rund um die Jahreskarte
Wichtige Infos rund um die Jahreskarte
Wichtige Informationen zur Schwaben Park Jahreskarte
1. Ausstellung und Gültigkeit
- Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr erhalten eine kostenfreie Jahreskarte.
- Ab dem 3. Geburtstag ist eine kostenpflichtige Jahreskarte erforderlich. Zur Ausstellung ist ein Geburtstagsnachweis (Krankenkassenkarte oder Ausweis) erforderlich.
- Die kostenpflichtige Jahreskarte ist ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig.
- Adventstraum und die Gespensternächte sind inklusive.
- Abhängig vom Kauf- und Ausstellungsdatum kann eine Nachzahlung erforderlich sein (z. B. Jahreskarte 2023 gekauft, aber 2026 eingelöst – Nachzahlung auf Tarif 2026).
2. Erstellung und Nutzung
- Wir empfehlen dringend, die Jahreskarte online zu erwerben, da es vor Ort zu Wartezeiten von bis zu 60 Minuten bei der Ausstellung und Aktivierung der Karte kommen kann.
- Jahreskarten werden nur noch einzeln und digital erstellt
- Gedruckte Jahreskarte vor Ort für 5€, pro Person erhältlich.
- Die Jahreskarte wird personalisiert und ist nicht übertragbar. Daher muss die Person, die die Karte erhält, bei der Ausstellung anwesend sein.
- Das Foto für die Jahreskarte wird vor Ort gemacht. Bitte keine Mützen, Sonnenbrillen oder dicke Schals vor dem Gesicht tragen.
- Die Jahreskarte muss vor dem Betreten des Schwaben Parks am Eingang erfasst werden.
- Parkplatz Jahreskarte für 12 €
3. Eintritt und Parkordnung
- Kinder unter 14 Jahren dürfen den Schwaben Park nur in Begleitung eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) betreten.
- Mit dem Besitz einer Jahreskarte ergibt sich kein Anspruch auf bevorzugte Behandlung, priorisierten Zutritt oder sonstige Sonderrechte beim Einlass.
- Es gilt die Parkordnung des Schwaben Parks. Missachtung der Parkordnung oder der Hinweisschilder kann zum Entzug der Jahreskarte führen.
4. Kassenöffnungszeiten
- Unsere Kassen sind in der Hauptsaison von 10:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass nach 16:30 Uhr kein Einlass mehr möglich ist – auch nicht für Jahreskarteninhaber.
- Im Oktober gibt es unter der Woche Schließtage.
- Während der Gespensternächte gelten die Kassenöffnungszeiten von 11:00 bis 19:00 Uhr, der Eingang und die Kasse schließt um 18:00 Uhr.
- Während des Adventstraum gelten andere Öffnungszeiten – daher bitte immer vor dem Besuch unsere Öffnungszeiten unter www.schwabenpark.de prüfen
5. Verlust, Missbrauch und Identitätsprüfung
- Bei Verlust der Jahreskarte melden Sie sich mit einem Lichtbildausweis an der Kasse, um eine ggf. kostenpflichtige Ersatzkarte zu erhalten.
- Falls die Jahreskarte vergessen wurde, bitte mit einem Lichtbildausweis an der Kasse melden.
- Bei Zweifeln an der Identität behalten wir uns vor, einen Lichtbildausweis zu verlangen.
- Bei versuchtem Missbrauch der Jahreskarte wird diese gesperrt und einbehalten.
6. Datenschutz
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine Auskünfte zur Jahreskarte per Telefon oder E-Mail erteilt werden.
Stand 12.11.2025 – Änderungen vorbehalten und immer online einsehbar unter www.schwabenpark.de
Inhaber einer aktiven und gültigen Schwaben Park Jahreskarte erhalten bei folgenden Partnern folgende Sonderkonditionen. Sämtliche Vorteile für Jahreskarteninhaber sind nicht mit anderen Rabatten und Aktionen kombinierbar und können nicht in Bar ausgezahlt oder Rückwirkend erstattet werden. Nur vor Ort, nicht online gültig. *Die Inhaber von Jahreskarten mit Partnervorteilen werden darauf hingewiesen, dass die zeitliche Gültigkeit und die Bedingungen der Partnervorteile besonderen Regelungen unterliegen können. Vor dem Besuch der inbegriffenen Partnerunternehmen bitten wir alle Jahreskarteninhaber, sich im Vorfeld über die jeweiligen Regelungen beim Partner zu informieren. Das Datum ihrer Gültigkeit steht, nach der aktivierung, auf der Jahreskarte.
