Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Verlosungen

Die Schwaben Park GmbH & Co.KG (im folgenden SP genannt), bietet zeitweise Online-Gewinnspiele und Verlosungen an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen/Verlosungen richtet sich nach folgenden Teilnahmebedingungen.

Veranstalter
Veranstalter der Gewinnspiele und Verlosungen ist, soweit beim jeweiligen Gewinnspiel nichts anderes angegeben wird:
Schwaben Park GmbH & Co. KG
Hofwiesen 11
73667 Kaisersbach
Wird ein Gewinnspiel gemeinsam mit einem Kooperationspartner durchgeführt, wird dieser beim jeweiligen Gewinnspiel genannt.

Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben des jeweiligen Gewinnspiels.
In der konkreten Gewinnspielankündigung werden insbesondere festgelegt:
Teilnahmezeitraum,
Gewinn,
erforderliche Teilnahmehandlung,
besondere Teilnahmevoraussetzungen,
Verfahren der Gewinnerermittlung,
gegebenenfalls besondere Bedingungen des Gewinns.
Bei Widersprüchen gehen die speziell für das jeweilige Gewinnspiel veröffentlichten Regelungen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor, soweit sie rechtlich zulässig sind.

Teilnahme
Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig, soweit beim jeweiligen Gewinnspiel nichts anderes rechtlich Zulässiges angegeben wird.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, soweit in der jeweiligen Gewinnspielankündigung kein anderer Teilnehmerkreis vorgesehen ist.
Mitarbeitende der Schwaben Park GmbH & Co. KG sowie Personen, die unmittelbar mit der Konzeption oder Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels befasst sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahme über Social Media
Bei Gewinnspielen auf Instagram, Facebook oder anderen Social-Media-Plattformen ergibt sich die erforderliche Teilnahmehandlung aus der jeweiligen Gewinnspielankündigung.
Dies kann beispielsweise das Kommentieren eines Beitrags oder eine andere dort ausdrücklich genannte Handlung sein.
Das Gewinnspiel steht, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder dem jeweiligen Plattformbetreiber und wird von diesem weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.

Ausschluss von der Teilnahme
Der Schwaben Park kann Teilnehmer bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vom Gewinnspiel ausschließen. Dies gilt insbesondere bei:
Manipulation oder Manipulationsversuchen,
Verwendung unzulässiger automatisierter Verfahren,
bewusst falschen Angaben,
Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen,
unzulässiger mehrfacher Teilnahme.
Bereits zugeteilte Gewinne können in solchen Fällen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen aberkannt oder zurückgefordert werden.

Gewinnermittlung
Die Gewinner werden nach dem beim jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Verfahren ermittelt.
Bei einer Auslosung erfolgt die Auswahl unter den wirksam teilnehmenden Personen nach dem Zufallsprinzip.

Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinner werden über den in der jeweiligen Gewinnspielankündigung vorgesehenen Kommunikationsweg benachrichtigt.
Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung oder stellt die zur Übergabe des Gewinns notwendigen Informationen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung, kann der Gewinnanspruch verfallen und ein Ersatzgewinner bestimmt werden.
Auf die Frist wird in der Gewinnbenachrichtigung hingewiesen.

Gewinn
Art und Umfang des Gewinns ergeben sich aus der jeweiligen Gewinnspielankündigung.
Eine Barauszahlung des Gewinnwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit beim jeweiligen Gewinnspiel nichts anderes angegeben wird.
Ob ein Gewinn auf eine andere Person übertragen werden kann, richtet sich nach der Art des Gewinns und den in der jeweiligen Gewinnspielankündigung angegebenen Bedingungen.

Änderung oder Beendigung
Der Schwaben Park kann ein Gewinnspiel aus sachlichem Grund ändern, unterbrechen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung andernfalls nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationen, rechtlichen Hindernissen oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung wesentlich beeinträchtigen.
Teilnehmer werden hierdurch nicht unangemessen benachteiligt.

Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Social-Media-Benutzername sowie bei postalisch zu versendenden Gewinnen die Anschrift gehören.
Rechtsgrundlage für die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderliche Verarbeitung ist grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine eigenständige Rechtsgrundlage besteht, insbesondere eine entsprechende Einwilligung.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für Durchführung und Abwicklung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen Rechtsgründe für eine weitere Speicherung bestehen. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Bei Gewinnspielen mit Kooperationspartnern wird über eine gegebenenfalls notwendige Datenübermittlung gesondert informiert.

Haftung
Die Schwaben Park GmbH & Co. KG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.