> > Täglich, auch an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferung und Leistungen der Schwaben-Park GmbH & CO. KG

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer von Eintrittskarten und Büchern (im folgenden Produkte genannt) und der Schwaben-Park GmbH & CO. KG (im folgenden Schwaben-Park genannt). Alle Aufträge sowie Lieferungen von Produkten erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsabschluss

Durch den Erwerb von Produkten kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Schwaben-Park vermittelt nur namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalter den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kaufes einschließlich dem Versand beauftragt. Dabei geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von Ihnen aus, sobald sie eine Bestellung durch das anklicken des Buttons "Bestellen" elektronisch abgesendet haben. Durch die Zuteilung einer Auftragsnummer, oder eine entsprechende Mitteilung per E- Mail, nimmt die Schwaben-Park das Angebot an. Soweit Schwaben-Park Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG) auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist und jede Bestellung von Eintrittskarten damit für Sie bindend ist und zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet. Ein Kartenumtausch bzw. Kartenrückgabe ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Verschulden von Schwaben-Park vor.

2. Abwicklung und Versand

Alle Lieferungen erfolgen ab Lager an die von Ihnen im Bestellformular angegebene Adresse. Die Versendung der Produkte erfolgt auf Risiko des Bestellers. Schwaben-Park behält sich vor, die Auswahl des Transportunternehmens für die Produkte selbst zu wählen. Bei allen Schadensersatzansprüchen haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Schwaben-Park bzw. des jeweiligen Veranstalters.

3. Schadensersatz

Schwaben-Park haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schwaben-Park schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der Ihnen geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Schwaben-Park beruht. Soweit Schwaben-Park keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind.

4. Rücktritt und Nichtanreise

  1. 4. Rücktritt und Nichtanreise
    Der Schwaben Park räumt dem Gast ein kostenloses, vertragliches Rücktrittsrecht bis 31 Tage vor Belegungsbeginn ein, welche durch Erklärung des Gastes auszuüben ist, der Schwaben Park innerhalb der vorgenannten Frist zugegangen sein muss und für die die Schriftform oder die elektronische Textform dringend empfohlen wird.
    Im Falle des Rücktritts nach Ablauf des kostenfreien Rücktrittsrechts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Schwaben Parks auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Schwaben Park hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Schwaben Park die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen, bei Übernachtung / Übernachtung inkl. Frühstück.
    ab 90 Tage vor Anreise - 30 € Bearbeitungsgebühr
    - vom 21. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise 20 % des Reisepreises
    - vom 13. Tag bis zum  2. Tag vor Anreise 80% des Reisepreises
    - ab dem 1. Tag vor Anreise 90%.des Reisepreises


    Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Schwaben Park nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 

    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

    5. Datenschutz

Schwaben-Park verwendet Ihre Daten nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Die Daten werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir sind berechtigt, diese Daten an von uns mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Schwaben-Park der Daten zum Zwecke der Beratung, Werbung, Marktforschung sowie bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote oder die diesen Zwecken entsprechende Weitergabe an Dritte, benötigt Schwaben- Park Ihre Einwilligung, die Sie gesondert mit Ihrer Bestellung erteilen. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

6. Diebstahl und Verlust

Für Verlust, Diebstahl usw. von mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Selbiges gilt für in den Blockhütten oder auf dem Gelände des Schwaben Dorfes erlittene Schäden. Die Haftung für vorsätzliches Handeln bleibt hiervon unberührt. Reklamationen sind in jedem Fall spätestens am Abreisetag bei der Verwaltung des Freizeitpark „Schwaben Park“ geltend zu machen. Ein späterer Anspruch ist ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

Schwaben-Park behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nur für zukünftige Bestellungen nicht für bereits aufgegebene Bestellungen. Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, so tritt die diesen Geschäftsbedingungen am nächsten stehenden gesetzlichen Regelungen in Kraft (salvatorische Klausel). Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Kaisersbach.